Durch weit reichende Kontakte zu Künstlern und die fachbezogene Kompetenz der Künstleragentur Mai, sparen Sie sich bei der Gestaltung ihres Unterhaltungsprogramms viel Zeit und Aufwand.

Indem wir Sie beraten und v.A. Buchung und rechtliche Formalitäten reibungslos für Sie erledigen, werden Leerlaufzeiten und Ausfälle bei der Organisation der Veranstaltung vermieden. Darüber hinaus haben Sie klare Übersicht und Vergleichswerte in Sachen Gage und Gebühren. Somit erweist sich das Engagieren einer Künstleragentur im Endeffekt meist als Kosten sparend und rentabel, gerade bei umfangreicheren Events.

Sofern grundlegende Rahmenbedingungen bekannt sind, wie Art und Größe der Veranstaltung, die Budgetierung, die Lokalität etc. erarbeiten wir in Absprache mit Ihnen ein passendes und auf Ihren Event zugeschnittenes Gesamtkonzept.

Nach unverbindlicher Anfrage bei der Agentur Ihrerseits und nachdem ein passender Unterhaltungskünstler optioniert wurde, wird von uns ein Angebot mit den wichtigsten Eckdaten an sie gesandt. Nehmen Sie dieses an, so wird von uns ein Vermittlungs- bzw. Buchungsvertrag aufgesetzt und verschickt. Dieser wird schließlich von Künstler, Veranstalter und von uns im Sinne der Rechtswirksamkeit unterzeichnet, sofern Konsens über den Inhalt besteht.

Prinzipiell ist dies möglich. Die Länge der Option sollte zeitlich jedoch angemessen sein; Sie hängt vom Zeitplan des Künstlers, sowie vom Zeitraum zwischen Anfrage und geplantem Termin ab. Eine individuelle Abfrage ist hierfür von Nöten.

Auf lange bis mittelfristige Sicht können wir gewöhnlich für gleichwertigen Ersatz sorgen. Bei sehr kurzfristigen Ausfällen ist, je nach Ursache, der Buchungsvertrag zu berücksichtigen.

Solche Voraussetzungen variieren je nach Künstler und Darbietung. Benötigt ein Darsteller mehr, als eine grundlegend ausgestattete (Bühnen-)Fläche, so wird dies auf seiner jeweiligen Detailseite in einem Technikplan zum Download als PDF bereitgestellt.

Können weder Künstler, noch Veranstalter für die benötigten Mittel vor Ort sorgen, so ist es uns, mittel- bis langfristig gesehen, prinzipiell möglich, Dritte für derartige Verleih- bzw. Transportzwecke zu engagieren. Hierfür fallen jedoch zusätzliche Kosten an.

Vor allem bei größeren Veranstaltungen können wir auf Wunsch einen Mitarbeiter zur Verfügung stellen, der als Ansprechpartner zwischen Veranstalter und Künstler dient.
Generell jedoch arbeiten die Künstler autark und es bedarf für gewöhnlich keiner zusätzlichen Person von Seiten der Agentur.

Der zu bezahlende Betrag errechnet sich aus der Gage der Künstler, ihren Unkosten, wie z.B. für die Anreise und Unterkunft, einer Provision für die Künstleragentur, sowie der Mehrwertsteuer. Eventuell fallen Gebühren für die GEMA und/oder die Künstlersozialversicherung an. Die genaue Zusammensetzung und den summierten Gesamtbetrag entnehmen Sie dem der Vermittlung zu Grunde liegenden Vertrag.

Zum Zweck der Einschätzung und Kalkulation erstellen wir Kostenvoranschläge.

Bloße Anfragen, Angebote, Statusabfragen der Künstler und sonstige Informationen im Vorfeld der eigentlichen Buchung sind selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.

Nach Vertragsabschluss und den darin definierten, geleisteten Diensten, erhalten sie eine Rechnung von der Künstleragentur Mai, die spätestens 14 Tage nach Eingang zu begleichen ist.

Sicher. Allerdings müssen bei Vertragspartnern (gleichgültig ob Privatpersonen oder Firmen) die im Ausland residieren die anfallenden Gagen im Voraus beglichen werden. Die Überweisung muss aus organisatorischen Gründen eine Woche vor dem jeweiligen Auftrittstermin bei uns gutgeschrieben worden sein.